Als Escort Dame bist du Unternehmerin – mit denselben Rechten wie jede andere Selbstständige in Deutschland. Trotzdem ist Diskriminierung und Ausbeutung im Escort-Bereich eine reale Gefahr: durch unseriöse Agenturen, respektlose Kunden oder gesellschaftliche Vorurteile. Dieser Artikel zeigt dir, welche Rechte du hast und wie du sie durchsetzt.

Sofortige Hilfe: Wenn du dich in einer Situation befindest, in der du zur Arbeit gezwungen wirst, deine Dokumente einbehalten wurden oder dir gedroht wird: Ruf sofort die Polizei an (110) oder die bundesweite Opferschutz-Hotline: 116 006 (kostenlos, 24h).

Deine grundlegenden Rechte als Escort Dame

Das Recht auf Ablehnung

Das Prostituiertenschutzgesetz verankert in § 26 ProstSchG ausdrücklich dein Recht, einzelne sexuelle Handlungen oder Kunden abzulehnen – selbst wenn ein Vertrag mit einem Kunden besteht. Kein Vertrag und keine Zahlung im Voraus kann dieses Recht aushebeln. Was du nicht möchtest, musst du nicht tun – das ist Gesetz.

Das Recht auf dein Honorar

Dein vereinbartes Honorar ist rechtlich durchsetzbar. Seit dem Prostitutionsgesetz 2002 ist die Nichtigkeit von Verträgen über sexuelle Dienstleistungen aufgehoben – du kannst dein Geld also einfordern. Zahlt ein Kunde nicht, hast du zivilrechtliche Möglichkeiten. Zahlt eine Agentur nicht aus, greift ebenfalls Vertragsrecht.

Das Recht auf Gesundheitsschutz

Die gesetzliche Kondompflicht nach § 32 ProstSchG schützt dich. Kunden, die ohne Kondom bestehen, handeln illegal. Du darfst und sollst in einer solchen Situation die Situation beenden.

Das Recht auf Anonymität

Dein echter Name muss Kunden gegenüber niemals preisgegeben werden. Der Aliasname nach § 5 Abs. 6 ProstSchG schützt deine Identität auch gegenüber Behörden in der Außenkommunikation. Agenturen, die deinen echten Namen an Kunden weitergeben, handeln rechtswidrig.

Ausbeutung durch Agenturen erkennen und stoppen

Die häufigsten Formen der Ausbeutung durch Agenturen:

Was tun bei Diskriminierung?

Diskriminierung als Escort Dame kann auf mehreren Ebenen auftreten – durch Kunden, Agenturen, Vermieter oder im gesellschaftlichen Umfeld. Konkrete Schritte:

Bei respektlosem Verhalten von Kunden

Du hast das Recht, ein Date jederzeit zu beenden. Kontaktiere sofort die Agentur. Dokumentiere das Vorgefallene (Datum, Uhrzeit, Beschreibung). Wenn eine Straftat vorliegt (Nötigung, Körperverletzung), erstattest du Anzeige bei der Polizei.

Bei Diskriminierung durch Behörden

Sexarbeiterinnen berichten gelegentlich von diskriminierendem Verhalten seitens Behörden bei der Anmeldung. Du hast das Recht auf korrekte und würdevolle Behandlung. Fachberatungsstellen wie HYDRA (Berlin), Kassandra (Nürnberg) oder Amnesty for Women (Hamburg) unterstützen bei Behördenkontakten.

Rechtliche Unterstützung

Bei ernsteren Problemen – Vertragsverletzungen durch Agenturen, nicht ausgezahltes Honorar, strafrechtlich relevante Vorgänge – ist ein Fachanwalt für Arbeits- oder Vertragsrecht dein erster Ansprechpartner. In vielen Städten gibt es zudem kostenlose Rechtsberatung über Beratungsstellen für Sexarbeiterinnen.

Anlaufstellen und Hilfsangebote

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsproblemen wende dich an einen Fachanwalt.

Weiterführende Informationen & Anlaufstellen