Als Escort Dame bist du Unternehmerin – mit denselben Rechten wie jede andere Selbstständige in Deutschland. Trotzdem ist Diskriminierung und Ausbeutung im Escort-Bereich eine reale Gefahr: durch unseriöse Agenturen, respektlose Kunden oder gesellschaftliche Vorurteile. Dieser Artikel zeigt dir, welche Rechte du hast und wie du sie durchsetzt.
Sofortige Hilfe: Wenn du dich in einer Situation befindest, in der du zur Arbeit gezwungen wirst, deine Dokumente einbehalten wurden oder dir gedroht wird: Ruf sofort die Polizei an (110) oder die bundesweite Opferschutz-Hotline: 116 006 (kostenlos, 24h).
Deine grundlegenden Rechte als Escort Dame
Das Recht auf Ablehnung
Das Prostituiertenschutzgesetz verankert in § 26 ProstSchG ausdrücklich dein Recht, einzelne sexuelle Handlungen oder Kunden abzulehnen – selbst wenn ein Vertrag mit einem Kunden besteht. Kein Vertrag und keine Zahlung im Voraus kann dieses Recht aushebeln. Was du nicht möchtest, musst du nicht tun – das ist Gesetz.
Das Recht auf dein Honorar
Dein vereinbartes Honorar ist rechtlich durchsetzbar. Seit dem Prostitutionsgesetz 2002 ist die Nichtigkeit von Verträgen über sexuelle Dienstleistungen aufgehoben – du kannst dein Geld also einfordern. Zahlt ein Kunde nicht, hast du zivilrechtliche Möglichkeiten. Zahlt eine Agentur nicht aus, greift ebenfalls Vertragsrecht.
Das Recht auf Gesundheitsschutz
Die gesetzliche Kondompflicht nach § 32 ProstSchG schützt dich. Kunden, die ohne Kondom bestehen, handeln illegal. Du darfst und sollst in einer solchen Situation die Situation beenden.
Das Recht auf Anonymität
Dein echter Name muss Kunden gegenüber niemals preisgegeben werden. Der Aliasname nach § 5 Abs. 6 ProstSchG schützt deine Identität auch gegenüber Behörden in der Außenkommunikation. Agenturen, die deinen echten Namen an Kunden weitergeben, handeln rechtswidrig.
Ausbeutung durch Agenturen erkennen und stoppen
Die häufigsten Formen der Ausbeutung durch Agenturen:
- Überhöhte Provision ohne Leistung: Provision über 50 % ohne entsprechende Gegenleistung (Kunden, Organisation, Sicherheit) ist ein Warnsignal
- Schulden konstruieren: Wenn eine Agentur behauptet, du schuldest ihr Geld für Fotoshooting, Werbung oder Anmeldung, bevor du auch nur einen Cent verdient hast – das ist ein klassisches Ausbeutungsmuster
- Dokumente einbehalten: Keine Agentur darf deinen Ausweis oder Reisepass einbehalten – das ist strafbar (§ 232a StGB)
- Druck auf Anfragen: Du musst keine Anfrage annehmen. Wer dich unter Druck setzt oder mit Konsequenzen droht, wenn du ablehnt, handelt illegal
- Kein schriftlicher Vertrag: Seriöse Agenturen arbeiten immer mit einem klaren, schriftlichen Vertrag
Was tun bei Diskriminierung?
Diskriminierung als Escort Dame kann auf mehreren Ebenen auftreten – durch Kunden, Agenturen, Vermieter oder im gesellschaftlichen Umfeld. Konkrete Schritte:
Bei respektlosem Verhalten von Kunden
Du hast das Recht, ein Date jederzeit zu beenden. Kontaktiere sofort die Agentur. Dokumentiere das Vorgefallene (Datum, Uhrzeit, Beschreibung). Wenn eine Straftat vorliegt (Nötigung, Körperverletzung), erstattest du Anzeige bei der Polizei.
Bei Diskriminierung durch Behörden
Sexarbeiterinnen berichten gelegentlich von diskriminierendem Verhalten seitens Behörden bei der Anmeldung. Du hast das Recht auf korrekte und würdevolle Behandlung. Fachberatungsstellen wie HYDRA (Berlin), Kassandra (Nürnberg) oder Amnesty for Women (Hamburg) unterstützen bei Behördenkontakten.
Rechtliche Unterstützung
Bei ernsteren Problemen – Vertragsverletzungen durch Agenturen, nicht ausgezahltes Honorar, strafrechtlich relevante Vorgänge – ist ein Fachanwalt für Arbeits- oder Vertragsrecht dein erster Ansprechpartner. In vielen Städten gibt es zudem kostenlose Rechtsberatung über Beratungsstellen für Sexarbeiterinnen.
Anlaufstellen und Hilfsangebote
- Polizei: 110 (bei akuter Gefahr oder Straftaten)
- Opfer-Telefon: 116 006 (kostenlos, 24h, mehrsprachig)
- HYDRA Berlin: hydra-berlin.de – Beratung und Begleitung für Sexarbeiterinnen
- Kassandra Nürnberg: kassandra-nuernberg.de
- Amnesty for Women Hamburg: amnesty-for-women.de
- KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel: kok-gegen-menschenhandel.de
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsproblemen wende dich an einen Fachanwalt.