Wer als Escort Dame in Deutschland arbeiten möchte, muss sich mit dem rechtlichen Rahmen vertraut machen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten Gesetze, Pflichten und Rechte – von der Anmeldung bis zur Steuerpflicht.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Fachanwalt für Sexualrecht oder einen Steuerberater.

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Das seit dem 1. Juli 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist das zentrale Gesetz für Sexarbeiterinnen in Deutschland. Es schafft einen Schutzrahmen und verpflichtet zur Registrierung.

Anmeldepflicht nach § 3 ProstSchG

Wer sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringt, muss sich bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich und umfasst:

Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Anmeldebescheinigung (§ 5 ProstSchG), die du bei Kontrollen vorweisen musst. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer und muss regelmäßig verlängert werden (jährlich für Personen unter 21 Jahren, alle zwei Jahre für Personen ab 21).

Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG

Die gesundheitliche Beratung ist Pflichtbestandteil der Anmeldung. Sie umfasst Informationen zu sexuell übertragbaren Infektionen, Verhütungsmethoden und verfügbaren Unterstützungsangeboten. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Kondompflicht nach § 32 ProstSchG

Seit 2017 gilt in Deutschland eine gesetzliche Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr im Rahmen von Sexarbeit. Diese Pflicht richtet sich ausdrücklich auch an die Kunden – sie sind rechtlich verpflichtet, ein Kondom zu verwenden. Das Anbieten oder Bewerben von Sex ohne Kondom ist verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Gewerbeanmeldung

Als Escort Dame arbeitest du selbstständig und musst nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ein Gewerbe anmelden. Das geht beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt – oft auch online.

Als Tätigkeitsbeschreibung hat sich „Begleitservice" oder „Escortservice" etabliert. Die Anmeldung kostet je nach Stadt zwischen 15 und 65 Euro einmalig.

Steuerliche Pflichten

Einkommensteuer

Alle Einnahmen aus deiner Tätigkeit als Escort Dame sind steuerpflichtig. Es gilt der Grundfreibetrag nach § 32a EStG – für 2025 beträgt er 12.096 Euro. Erst darüber hinaus fällt Einkommensteuer an. Betriebliche Ausgaben (Fahrtkosten, Kleidung, Agenturprovision) mindern deinen Gewinn und damit die Steuerlast.

Umsatzsteuer

Als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG bist du von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt (Grenzwerte ab 2025). Überschreitest du diese Grenzen, musst du 19 % Umsatzsteuer auf deine Leistungen berechnen und ans Finanzamt abführen.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein jährlicher Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG) übersteigt. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab und variiert stark.

Sozialversicherung

Als Selbstständige bist du nicht automatisch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Du kannst dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. In die gesetzliche Rentenversicherung besteht für Selbstständige in manchen Berufen eine Pflichtmitgliedschaft – Escort Damen sind hier in der Regel nicht erfasst, eine freiwillige Einzahlung ist aber möglich und empfehlenswert.

Sperrbezirksverordnungen

Auf Grundlage von Art. 297 EGStGB können Länder und Kommunen sogenannte Sperrbezirke festlegen, in denen Prostitution verboten ist. Escort-Tätigkeit (Treffen in Hotels, beim Kunden, auf Reisen) ist in der Regel weniger von Sperrbezirken betroffen als Straßenprostitution – kann aber dennoch betroffen sein. Informiere dich bei deiner Stadt oder Gemeinde über die geltenden Regelungen.

Werbung – was ist erlaubt?

Das Werbeverbot des § 32 ProstSchG untersagt Werbung, die:

Diskrete Werbung für Begleitservice und Gesellschaft ist hingegen grundsätzlich erlaubt.

Rechtsgrundlagen im Überblick

ThemaRechtsgrundlage
Anmeldepflicht§ 3 ProstSchG
Anmeldebescheinigung§ 5 ProstSchG
Aliasname§ 5 Abs. 6 ProstSchG
Gesundheitsberatung§ 10 ProstSchG
Kondompflicht§ 32 ProstSchG
Werbeverbot§ 32 ProstSchG
Gewerbeanmeldung§ 14 GewO
Einkommensteuer§ 32a EStG
Umsatzsteuer§ 19 UStG, § 12 Abs. 1 UStG
Gewerbesteuer§ 11 GewStG
SperrbezirkeArt. 297 EGStGB

Weiterführende Informationen & Anlaufstellen