Bevor du als Escort Dame arbeitest, musst du ein Gewerbe anmelden. Das klingt komplizierter als es ist. Wir erklären den Prozess Schritt für Schritt.
Warum muss ich ein Gewerbe anmelden?
Als Escort Dame bist du selbstständig tätig und erzielst gewerbliche Einkünfte. Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Gewerbeamt, wenn du ein stehendes Gewerbe beginnst. Ohne Gewerbeanmeldung arbeitest du schwarz – das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu Bußgeldern führen.
Was du brauchst
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Gewerbeformular (erhältlich beim Gewerbeamt oder online)
- Anmeldegebühr (ca. 15–65 Euro, je nach Stadt)
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Zuständiges Gewerbeamt finden
Das Gewerbeamt befindet sich meist im Rathaus oder Bürgeramt deiner Stadt. Viele Städte bieten mittlerweile auch Online-Anmeldungen an. Suche nach „Gewerbeanmeldung [deine Stadt]".
Schritt 2: Tätigkeitsbeschreibung wählen
Als Escort Dame trägst du als Tätigkeitsbeschreibung üblicherweise „Begleitservice" oder „Escortservice" ein. Viele Escort Damen nutzen auch „Gesellschaftsservice" oder ähnliche Formulierungen. Sprich im Zweifelsfall mit der Agentur – sie hat Erfahrung damit, welche Bezeichnung bei deiner Behörde reibungslos funktioniert.
Schritt 3: Anmeldung einreichen
Du legst dein Formular und deinen Ausweis vor und zahlst die Gebühr. Du erhältst eine Gewerbeanmeldebescheinigung.
Schritt 4: Finanzamt informiert sich selbst
Das Gewerbeamt leitet deine Anmeldung automatisch ans Finanzamt weiter. Dieses schickt dir dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – fülle ihn aus und sende ihn zurück. Du erhältst dann deine Steuernummer.
Schritt 5: IHK-Mitgliedschaft
Gewerbetreibende werden automatisch Pflichtmitglieder der IHK (Industrie- und Handelskammer). Für Kleinstbetriebe mit geringem Umsatz ist der jährliche IHK-Beitrag meist sehr niedrig oder sogar null.
Was passiert nach der Anmeldung?
Mit Gewerbeanmeldung kannst du:
- Legal als Escort Dame arbeiten
- Ein Geschäftskonto eröffnen
- Betriebsausgaben steuerlich geltend machen
- Verträge mit Agenturen abschließen
Vergiss nicht: Neben der Gewerbeanmeldung ist ggf. auch die Anmeldung nach ProstSchG erforderlich – je nach Art deiner Tätigkeit.