Reisebegleitung ist eine der lukrativsten Formen des Escort – und für viele Frauen auch die attraktivste. Neue Städte, gehobene Hotels, interessante Menschen. Was du beachten musst, wenn du als Escort Dame ins Ausland reist.
Was ist Reisebegleitung im Escort?
Bei einer Reisebuchung begleitet die Escort Dame den Kunden für mehrere Tage – ob nach Berlin, Wien, Dubai oder New York. Reisekosten (Flug, Hotel, Verpflegung) trägt der Kunde. Das Honorar für mehrtägige Buchungen beginnt bei 3.000–5.000 Euro und kann je nach Dauer und Destination deutlich höher liegen.
Rechtliche Besonderheiten im Ausland
Das ist der wichtigste Punkt: Die Rechtslage zu Prostitution und Escort variiert weltweit erheblich. Was in Deutschland legal ist, kann in anderen Ländern strafbar sein.
| Land / Region | Rechtliche Situation |
|---|---|
| Deutschland | Legal mit Anmeldung (ProstSchG) |
| Österreich | Legal in bestimmten Bundesländern mit Anmeldung |
| Schweiz | Legal mit Bewilligung und Gesundheitszeugnis |
| Frankreich | Sexkauf verboten (nordisches Modell seit 2016) |
| VAE / Dubai | Prostitution illegal, strenge Strafen |
| USA | Je nach Bundesstaat unterschiedlich, meist illegal |
| Niederlande | Legal und reguliert |
Wichtig: Informiere dich VOR jeder Auslandsreise über die lokale Rechtslage. Im Zweifel konsultiere einen Anwalt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Praktische Vorbereitung für Reisebuchungen
- Reisepass: Stelle sicher, dass dein Reisepass gültig ist
- Reisekrankenversicherung: Unverzichtbar für Auslandsreisen
- Notfallkontakte: Agentur und eine Vertrauensperson kennen deine Route
- Rückkehrticket: Lass dir immer ein Rückflugticket ausstellen – du willst jederzeit abreisen können
- Eigenes Geld: Habe immer eigenes Geld dabei, um unabhängig zu sein
Steuerliche Behandlung von Auslandsverdiensten
Als in Deutschland ansässige Selbstständige bist du grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig – auch wenn du im Ausland Geld verdienst. Doppelbesteuerungsabkommen können die Steuerpflicht im Einzelfall beeinflussen. Bespreche Auslandsverdienste unbedingt mit deinem Steuerberater.