Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) klingt kompliziert – ist es aber nicht. Wir erklären, was es bedeutet, wen es betrifft, was du tun musst und welche Rechte es dir gibt.

Was ist das ProstSchG?

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) trat am 1. Juli 2017 in Kraft und ist das zentrale Gesetz für den Schutz von Sexarbeiterinnen in Deutschland. Es soll Ausbeutung verhindern, Gesundheitsschutz fördern und mehr Transparenz im Sexgewerbe schaffen.

Wen betrifft das Gesetz?

Das ProstSchG betrifft Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Ob Escort Damen davon erfasst sind, hängt davon ab, welche Dienstleistungen sie konkret anbieten. Wer ausschließlich Begleitung ohne sexuelle Dienstleistungen anbietet, fällt nicht unter das Gesetz. Wer auch sexuelle Dienstleistungen erbringt, muss sich anmelden.

Die Anmeldepflicht (§ 3 ProstSchG)

Wenn du unter das ProstSchG fällst, musst du dich bei der zuständigen Behörde anmelden. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich – meist das Gesundheitsamt oder eine spezielle Behörde. Die Anmeldung umfasst:

Der Aliasname (§ 5 Abs. 6 ProstSchG)

Ein wichtiger Schutz: Du kannst einen Aliasnamen verwenden und musst deinen echten Namen Kunden gegenüber nicht preisgeben. Die Behörde kennt deinen echten Namen, auf der Anmeldebescheinigung kann aber ein Aliasname stehen.

Die Gesundheitsberatung (§ 10 ProstSchG)

Zur Anmeldung gehört eine verpflichtende Gesundheitsberatung. Diese ist:

Die Kondompflicht (§ 32 ProstSchG)

Das Gesetz schreibt beim Geschlechtsverkehr im Rahmen von Sexarbeit die Verwendung von Kondomen vor – und zwar verpflichtend für beide Seiten. Kunden, die darauf bestehen, kein Kondom zu verwenden, handeln illegal. Das Anbieten oder Bewerben von Sex ohne Kondom ist verboten.

Welche Rechte gibt dir das Gesetz?

Was passiert bei Nicht-Anmeldung?

Die Nicht-Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Für Betreiber, die nicht angemeldete Personen beschäftigen, sind die Bußgelder deutlich höher.

Weiterführende Informationen & Anlaufstellen